1. Mercedes V Club Deutschland e.V.

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Geschäftsordnung

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1. Mercedes V Club Deutschland e.V.

Der Club für alle Mercedes-Benz Baureihen W638, W639 und W447 u. F.


Geschäftsordnung des 1. Mercedes V Club Deutschland e.V.

 

A. Beitrag / Mitgliedschaft

I. Beschlüsse
a) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages und der Aufnahmegebühr.
b) Die festgesetzten Beträge werden ab dem der Beschlussfassung folgenden Beitragsjahr erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

II. Beiträge
a) Der Jahres-Beitrag für Mitglieder beträgt 30€ und ist jährlich fällig.
b) Der Beitrag für Ehrenmitglieder ist frei.
c) Das Beitragsjahr beginnt am 01.10., d.h. wenn der Vereinseintritt nach dem 30.09. erfolgt, gilt der erste Jahresbeitrag schon für das folgende Jahr.

III. Gebühren
a) Die Aufnahmegebühr für Neumitglieder beträgt 30€.
b) Die festgesetzten Beträge werden ab dem der Beschlussfassung folgenden Beitragsjahr erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

IV. Vereinsaustritt
a) Sollte keine Austrittserklärung (wie in der Satzung §5 Abs. II beschrieben) erfolgt sein, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch.
b) Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden alle Passwörter und Zugänge zur V-Technik und zum Mitgliederbereich gelöscht.
c) Die persönlichen Daten werden zu Beginn des nächsten Beitragsjahres gelöscht, es sei denn, mit der Austrittserklärung wird eine sofortige Löschung verlangt.

 

B. Mitgliederversammlungen

I. Öffentlichkeit
a) Alle Versammlungen sind nicht öffentlich. Auf Antrag und Beschluss der Versammlung kann Öffentlichkeit zugelassen werden.

II. Versammlungsleitung
a) Der/die Versammlungsleiter/Versammlungsleiterin eröffnet, leitet und schließt die Versammlungen. Er/Sie erteilt das Wort, wenn Wortmeldungen vorliegen, kann das Wort entziehen, Ausschlüsse von Personen auf Dauer und auf Zeit vornehmen und Unterbrechungen oder Aufhebung der Versammlung anordnen.
b) Der/die Versammlungsleiter/Versammlungsleiterin prüft die Anwesenheitsliste, die Stimmberech-tigung und gibt die Tagesordnung bekannt.
c) Die Tagesordnungspunkte kommen in der vorgegebenen Reihenfolge zur Beratung und ggf. Abstimmung.

III. Anträge
a) Zusätzliche Anträge können während der Versammlung von den teilnehmenden Mitgliedern gestellt werden. Diese kommen dann zusätzlich zur Beratung und ggf. Abstimmung.

IV. Vorstandswahl
a) Erfolgt bei der Mitgliederversammlung eine Vorstandswahl, muss dieses bei der Einladung bekannt gegeben werden und auf der Tagesordnung stehen.
b) Beschließt die Versammlung nicht anderes, sind die Wahlen offen in der satzungsmäßig vorgeschriebenen Reihenfolge vorzunehmen.
c) Die an der Versammlung teilnehmenden Mitglieder beschließen eine/n Wahlleiter/Wahlleiterin, der/die während des Wahlganges die Rechte und Pflichten eines/r Versammlungsleiters/ Versammlungsleiterin hat.
d) Die Vorschläge der Kandidaten/Kandidatinnen für den Vorstand erfolgen von den an der Versammlung teilnehmenden Mitgliedern.
e) Vor der Wahl sind die Kandidaten/Kandidatinnen zu fragen, ob sie kandidieren und nach ihrer Wahl, ob sie das Amt annehmen.
f) Das Wahlergebnis wird von dem/der Wahlleiter/Wahlleiterin festgestellt und ausdrücklich für das Protokoll vorgelesen.

V. Protokoll
a) Protokolle der Mitgliederversammlung sind nicht zu versenden, sofern die Versammlung dieses nicht ausdrücklich beschließt.

 

C. Vorstandsitzungen

I. Öffentlichkeit
a) Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich. Der Vorstand kann mit einfacher Mehrheit über die Zulassung weiterer Personen zur Sitzung entscheiden.

II. Sitzungsleitung
a) Die Sitzungen des Vorstands werden von dem/der 1. Vorsitzenden geleitet. Sollte diese/r verhindert sein, so obliegt die Sitzungsleitung dem ersten Mitglied entsprechend der satzungsmäßig vorgeschriebenen Reihenfolge.

III. Protokoll
a) Jedem Vorstandsmitglied ist eine Abschrift des Sitzungsprotokolls zu übermitteln.

 


Die durch Mehrheitsbeschluss während der nachfolgend aufgeführten Mitgliederversammlungen (MV) erfolgten Geschäftsordnungsänderungen sind in dieser Geschäftsordnung eingearbeitet worden.

- MV am 20. Dezember 2008 in Rothenbuch
- MV am 22. Mai 2021 in Homberg(Ohm)


 

Hier noch die Club-Geschäftsordnung zum Download

 

 

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